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Barrierefreiheit

Das Wort Barrierefreiheit bedeutet heute: Gebäude, Räume und Verkehrsmittel, Gebrauchs-Gegenstände, Automaten, Informations-Broschüren, Info-Tafeln, Hinweis-Schilder, Medien, Webseiten und Apps sind für Menschen mit Beeinträchtigungen genauso nutzbar wie für alle anderen.

Das heißt: Es soll keine Hindernisse für Menschen mit Beeinträchtigungen geben. Mit Hindernissen ist gemeint, dass Menschen im öffentlichen Leben Nachteile haben, zum Beispiel wegen einer körperlichen Einschränkung oder wegen Lernschwierigkeiten.

Barrierefreiheit heißt auch: Man braucht keine Hilfe von anderen Menschen beim Benutzen von Räumen und Dingen oder um Informationen zu bekommen. Technische Hilfs-Mittel können bei bestimmten Beeinträchtigungen trotzdem nötig sein.
Diese Beschreibung von Barrierefreiheit ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Sie steht im Behindertengleichstellungsgesetz – BGG unter Paragraf § 4 Barrierefreiheit.

Das ist wichtig. Denn früher hat man mit Barrierefreiheit nur technische Lösungen für Menschen mit Bewegungs-Einschränkungen gemeint, zum Beispiel Rollstuhl-Rampen. Heute gehört zur Barrierefreiheit viel mehr, zum Beispiel Einfache und Leichte Sprache, Gebärdensprach-Videos, Hör-Apps oder barrierefreie Veranstaltungen.

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