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Partizipation, Mitbestimmung

Partizipation ist ein Fremdwort aus dem Lateinischen und wird mit zahlreichen Begriffen ins Deutsche übersetzt, unter anderem mit »Mitbestimmung« und »Teilhabe«.

In den Sozial- und Politikwissenschaften hat der Begriff der Partizipation eine lange Geschichte; je nach Kontext werden unterschiedliche Aspekte oder Konzepte betont. Dies drückt sich auch im heutigen Sprachgebrauch aus. Oft ist in der Praxis der Eingliederungshilfe nicht ganz klar, ob die Begriffe dasselbe bedeuten oder nicht; und wenn nicht, worin genau die Unterschiede bestehen.

In der ICF findet sich der Begriff Partizipation in der »Komponente d: Aktivitäten und Partizipation« (Kapitel d1-d9)1. Hier wird Partizipation so definiert:

  • Partizipation [Teilhabe] ist das Einbezogensein in eine Lebenssituation.
  • Eine Beeinträchtigung der Partizipation [Teilhabe] ist ein Problem, das ein Mensch in Hinblick auf sein Einbezogensein in Lebenssituationen erleben kann.

Das heißt: Partizipation und Teilhabe haben im Zusammenhang mit der ICF dieselbe umfassende Wortbedeutung »Einbezogensein in Lebenssituationen«. Dabei kann es um die aktive Beteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen gehen, aber nicht ausschließlich. Denn »Einbezogensein« ist auch eine Situationsbeschreibung der Umwelt eines Menschen.
So stellt das »Einbezogensein« die vielfältigen Beziehungsgeflechte von Menschen sowohl in ihrer räumlich-gegenständlichen Umgebung als auch in ihrem sozialen Umfeld dar. Die Beeinträchtigung ist demnach keine Persönlichkeitseigenschaft oder der Grad der Aktivität einzelner Betroffener, sondern ein Merkmal ihrer jeweils individuellen, komplexen Lebenswelt. Es ist also zu fragen: Inwieweit ist die Barrierefreiheit in allen Bereichen realisiert? Wie stabil und förderlich sind Unterstützungs-Netzwerke und Sozialraum-Bedingungen?

Mit dieser Begriffsbestimmung von Partizipation [Teilhabe] rückt die Verantwortung der Gesellschaft für Menschen mit Beeinträchtigungen stärker ins Zentrum. Mitbestimmung ist nach diesem Verständnis also nur ein Aspekt von Partizipation [Teilhabe]. Dieser Aspekt betont den aktiven Part von Menschen mit Beeinträchtigungen; er betrifft alle Entscheidungen in Bezug auf ihre eigene Person – »Nichts über uns ohne uns!« – sowie die gesellschaftliche Mitbestimmung insgesamt.

Partizipation [Teilhabe] heißt konkret also auch, dass Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit zur Mitbestimmung haben! In der Praxis der Eingliederungshilfe bedeutet das, die Menschen in ihrer eigenen aktiven Rolle zu bestärken und zu begleiten.

  1. https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icf/icfhtml2005/component-d.htm [Abruf 5.11.2020]

SIR