Begriffe

Begriffe, DME, Evaluation, HW, SIR

Evaluation

Evaluieren bedeutet hier: Überprüfen und Bewerten von erbrachten Leistungen in Bezug auf ihre Wirksamkeit.

Der Leistungsträger überprüft regelmäßig, ob die vereinbarten Unterstützungs-Leistungen wirksam und hilfreich für die Person mit Beeinträchtigung waren. Das heißt zum Beispiel: Führten Unterstützungs-Leistungen dazu, dass Kund*innen die vereinbarten Ziele erreichen konnten?

Der Zeitpunkt, wann die Evaluation stattfindet, hängt von der Laufzeit des Kostenübernahme- oder Leistungsbescheides ab. Auf der Grundlage der Evaluation wird entschieden, ob die Leistungen beibehalten oder verändert werden sollen. Insofern trägt die Evaluation dazu bei, die Bedarfe für den Folgezeitraum zu erheben.
Laut Gesetz ist der Leistungsträger für die Evaluation verantwortlich.1

Für die Evaluation kann der Informationsbericht genutzt werden.

DME / HW / SIR

  1. Rechtsgrundlage: Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – (SGB X)
    § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse [Abruf 16.4.2024]