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Barriere-Freiheit

Das Wort Barriere-Freiheit bedeutet heute: Gebäude, Räume und Verkehrsmittel, Gebrauchs-Gegenstände, Automaten, Informations-Broschüren, Info-Tafeln, Hinweis-Schilder, Medien, Webseiten und Apps sind für Menschen mit Beeinträchtigungen genauso nutzbar wie für alle anderen.

Das heißt: Es soll keine Hindernisse für Menschen mit Beeinträchtigungen geben. Mit Hindernissen ist gemeint, dass Menschen im öffentlichen Leben Nachteile haben, zum Beispiel wegen einer körperlichen Einschränkung oder wegen Lernschwierigkeiten.

Barriere-Freiheit heißt auch: Man braucht keine Hilfe von anderen Menschen beim Benutzen von Räumen und Dingen oder um Informationen zu bekommen. Technische Hilfs-Mittel können bei bestimmten Beeinträchtigungen trotzdem nötig sein.
Diese Beschreibung von Barrierefreiheit ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Sie steht im Behindertengleichstellungsgesetz – BGG unter Paragraf § 4 Barrierefreiheit.

Das ist wichtig. Denn früher hat man mit Barriere-Freiheit nur technische Lösungen für Menschen mit Bewegungs-Einschränkungen gemeint, zum Beispiel Rollstuhl-Rampen. Heute gehört zur Barriere-Freiheit viel mehr, zum Beispiel Einfache und Leichte Sprache, Gebärdensprach-Videos, Hör-Apps oder barrierefreie Veranstaltungen.

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