Begriffe
Evaluation
Evaluieren bedeutet hier: Überprüfen und Bewerten von erbrachten Leistungen in Bezug auf ihre Wirksamkeit.
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Teilhabe-Konferenz
In der Teilhabe-Konferenz wird der Bedarf an Unterstützungs-Leistungen festgelegt. Die leistungsberechtigte Person muss zustimmen, dass eine Teilhabe-Konferenz stattfinden soll.
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Gesamtplan-Verfahren
In einem Gesamtplan-Verfahren laut SGB IX § 117 werden die Leistungen zur Teilhabe, zum Beispiel zur Sozialen Teilhabe oder Arbeit, für einen Menschen mit Beeinträchtigungen geplant und überprüft.
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Ziel- und Leistungsplanung
Mit der Ziel- und Leistungsplanung (kurz ZuLP) werden Betreuungs-Leistungen geplant. Dieses Instrument ist Teil des Gesamtplan-Verfahrens in Berlin.
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Lebensbereiche
Anhand von neun festgelegten Lebensbereichen werden die Bedarfe einer Person beschrieben und die Betreuungsleistungen geplant.
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Informationsbericht
Der Informationsbericht ist Teil des Gesamtplan-Verfahrens für Leistungen zur Teilhabe.
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Selbstbestimmung
Selbstbestimmung bedeutet: Jeder Mensch darf selbst entscheiden, wie er leben möchte. Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das in unserer Verfassung festgeschrieben ist. …
Wirkung, Wirksamkeit und Wirkungsmessung
Wirkung beschreibt in der Sozialen Arbeit immer eine Veränderung durch zielgerichtetes Handeln oder mit bestimmten Maßnahmen. Diese Veränderung kann bei einzelnen Personen, im individuellen Lebensumfeld dieser Personen oder in der Gesellschaft insgesamt erfolgen. …