Fachleistungsstunde
Die »Fachleistungsstunde« ist ein Grundbestandteil der neuen Vergütungsstruktur für Assistenzleistungen im Land Berlin ab 1. Januar 2026.
Ab 1. Januar 2026 stellt das Land Berlin seine Leistungs- und Vergütungsstruktur für Assistenzleistungen um. Ziel der Umstellung ist, die Vergütungsstruktur an die Bedarfsfeststellung in der Ziel- und Leistungsplanung (ZLP) anzupassen.
Die neue Vergütungsstruktur setzt sich aus zwei Grundbestandteilen zusammen:
- Vergütung bewilligter Fachleistungsstunden (FLS)
- Vergütung von → kalkulatorischen Leistungseinheiten (kLE)
Fachleistungsstunden werden für den Bedarf einer leistungsberechtigten Person in der ZLP ermittelt. Über FLS werden folgende Leistungen bemessen:
- fallspezifische Leistungen für eine Person
- fallspezifisch zugeordnete Koordinationsleistungen
- in besonderen Wohnformen regelmäßig wiederkehrende Leistungen
- → weitere fallspezifische Leistungen
Weitere fallspezifische Leistungen sind:
- die Vor- und Nachbereitung individueller Beratungs- und Begleitungstermine
- Fallbesprechungen
- Fallsupervision
- Falldokumentation
Verwandte Seiten
- Gesamtplan-Verfahren
- Kalkulatorische Leistungseinheit
- TIB – Teilhabe-Instrument Berlin
- Ziel- und Leistungsplanung (ZLP)