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Begriffe, Fachleistungsstunde, SIR

Fachleistungsstunde

Die »Fachleistungsstunde« ist ein Grundbestandteil der neuen Vergütungsstruktur für Assistenzleistungen im Land Berlin ab 1. Januar 2026.

Ab 1. Januar 2026 stellt das Land Berlin seine Leistungs- und Vergütungsstruktur für Assistenzleistungen um. Ziel der Umstellung ist, die Vergütungsstruktur an die Bedarfsfeststellung in der Ziel- und Leistungsplanung (ZLP) anzupassen.

Die neue Vergütungsstruktur setzt sich aus zwei Grundbestandteilen zusammen:

  1. Vergütung bewilligter Fachleistungsstunden (FLS)
  2. Vergütung von → kalkulatorischen Leistungseinheiten (kLE)

Fachleistungsstunden werden für den Bedarf einer leistungsberechtigten Person in der ZLP ermittelt. Über FLS werden folgende Leistungen bemessen:

  • fallspezifische Leistungen für eine Person
  • fallspezifisch zugeordnete Koordinationsleistungen
  • in besonderen Wohnformen regelmäßig wiederkehrende Leistungen
  • → weitere fallspezifische Leistungen

Weitere fallspezifische Leistungen sind:

  • die Vor- und Nachbereitung individueller Beratungs- und Begleitungstermine
  • Fallbesprechungen
  • Fallsupervision
  • Falldokumentation

SIR

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