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Bundesteilhabegesetz

Der lange Name des Bundesteilhabegesetzes – kurz BTHG – lautet: Gesetz zur Stärkung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Das BTHG soll dafür sorgen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen die Unterstützung und Hilfe bekommen, die sie brauchen. Und dass sie nur solche Leistungen erhalten, die sie selbst auch wünschen.

Mit dem BTHG sind die Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen keine Sozialhilfe mehr, und Menschen mit Beeinträchtigung keine Sozialfälle. Die Unterstützungs-Leistungen wegen einer Behinderung sind nun immer Leistungen zur Rehabilitation und für Teilhabe.

Im BTHG ist geregelt, wer Unterstützung bekommen kann, welche Leistungen es gibt und was man tun muss, um diese Leistungen zu bekommen.

Im BTHG ist auch festgelegt, dass alle Leistungen gemeinsam mit den Menschen mit Beeinträchtigung geplant werden. Leistungen sind zum Beispiel Hilfen beim Wohnen, bei der Arbeit oder in der Freizeit.

HW / SIR