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Selbstbestimmung

Selbstbestimmung bedeutet: Jeder Mensch darf selbst entscheiden, wie er leben möchte. Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das in unserer Verfassung festgeschrieben ist.

Im Artikel 2 (1) des Grundgesetzes steht:
»Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.«

Selbstbestimmung endet, wenn durch bestimmte Handlungen die Bedürfnisse von anderen Menschen oder der Gemeinschaft beeinträchtigt werden oder wenn Handlungen zu einer Selbst- oder Fremdgefährdung führen.

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