ITP
Die Abkürzung ITP steht für: Integrierter Teilhabe-Plan.
Dieses Instrument ist ein Leitfaden, mit dem im Land Brandenburg der Bedarf an Leistungen zur Teilhabe für eine Person mit Beeinträchtigung ermittelt wird.
Der ITP orientiert sich dabei am ICF-Katalog. Verantwortlich für den gesamten Prozess ist der Teilhabe-Fachdienst.
Der ITP sieht das Gespräch zwischen einer*m Teilhabe-Planer*in und der Person mit Beeinträchtigung vor. Hier werden die persönlichen Bedarfe, Ressourcen und Barrieren für jeden der neun Lebensbereiche laut ICF ermittelt.
Integriert heißt: Alle sind beteiligt und alles, was für die Person wichtig ist, wird im Plan berücksichtigt. Der ITP ist die Grundlage für den Gesamtplan und einen Kostenübernahme-Bescheid.
Materialien zur Vorbereitung
Hintergrund:
Seit Januar 2020 haben Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf die ICF-orientierte Bedarfsermittlung. Das ist im § 118 SGB IX geregelt. Das vergleichbare Instrument im Land Berlin heißt TIB – Teilhabe-Instrument Berlin.