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TIB

Die Abkürzung TIB steht für: Teilhabe-Instrument Berlin.
Dieses Instrument ist ein Leitfaden, mit dem der Bedarf an Leistungen zur Teilhabe für eine Person mit Beeinträchtigung in Berlin ermittelt wird.

Das TIB orientiert sich dabei am ICF-Katalog. Verantwortlich für den gesamten Prozess ist der Teilhabe-Fachdienst.

Das TIB beruht auf einem Dialog zwischen Teilhabeplaner*in und der Person mit Beeinträchtigung. Im Gespräch werden die persönlichen Bedarfe, Ressourcen und Barrieren für jeden der neun Lebensbereiche laut ICF ermittelt; im TIB sind diese in zwölf Lebensbereiche gegliedert.

Im TIB werden nun die Teilhabe-Ziele und die Wünsche für Unterstützungs-Leistungen erfasst. Nach dem Gespräch schließt sich die Ziel- und Leistungsplanung als weiterer Schritt im Gesamtplan-Verfahren an.

Materialien zur Vorbereitung

Hintergrund:
Seit Januar 2020 haben Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf die ICF-orientierte Bedarfsermittlung. Das ist im § 118 SGB IX geregelt. Seit Juli 2021 wird hierfür das TIB in Berlin eingeführt. Das vergleichbare Instrument im Land Brandenburg heißt ITP – Integrierter Teilhabe-Plan.

DME / JHL / HW