Gesamtplan-Verfahren
In einem Gesamtplan-Verfahren laut SGB IX § 117 werden die Leistungen zur Teilhabe, zum Beispiel zur Sozialen Teilhabe oder Arbeit, für einen Menschen mit Beeinträchtigungen geplant und überprüft.
Ein*e Mitarbeiter*in aus dem Teilhabefachdienst im Sozialamt – der oder die Teilhabe-Planer*in – erstellt den Gesamtplan zusammen mit der Person mit Beeinträchtigungen. Diese kann auch Vertrauens-Personen einbeziehen.
Das Gesamtplan-Verfahren verläuft in 6 Schritten:
- Erstgespräch zwischen Teilhabe-Planer*in und Mensch mit Beeinträchtigungen
- Die leistungsberechtigte Person stellt den Antrag beim zuständigen Leistungsträger. Das ist meistens das Sozialamt. Bei der Antragstellung muss der Teilhabefachdienst die Person unterstützen.
- Der Leistungsträger, bei dem der Eintrag eingegangen ist, muss die Zuständigkeit klären.
- Der Teilhabe-Bedarf der antragstellenden Person wird gemeinsam mit der Teilhabe-Planer*in ermittelt.
Für die Erhebung des Teilhabe-Bedarfs gibt es verschiedene Instrumente und Methoden, zum Beispiel TIB in Berlin oder ITP im Land Brandenburg. - Im Land Berlin folgt nun der Schritt Ziel- und Leistungsplanung (ZuLP)
- Die erbrachten Leistungen werden ausgewertet. Hierbei werden Informationen der Leistungserbringer einbezogen.
Der Teilhabe-Bedarf und die Leistungen zur Teilhabe der antragstellenden Person werden regelmäßig überprüft. Die Prüfung verläuft wieder in den Schritten des Gesamtplan-Verfahrens.