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Begriffe, DME, Gesamtplan-Verfahren, HW, JHL, SIR

Gesamtplan-Verfahren

In einem Gesamtplan-Verfahren laut SGB IX § 117 werden die Leistungen zur Teilhabe, zum Beispiel zur Sozialen Teilhabe oder Arbeit, für einen Menschen mit Beeinträchtigungen geplant und überprüft.

Ein*e Mitarbeiter*in aus dem Teilhabefachdienst im Sozialamt – der oder die Teilhabe-Planer*in – erstellt den Gesamtplan zusammen mit der Person mit Beeinträchtigungen. Diese kann auch Vertrauens-Personen einbeziehen.

Das Gesamtplan-Verfahren verläuft in 6 Schritten:

  1. Erstgespräch zwischen Teilhabe-Planer*in und Mensch mit Beeinträchtigungen
  2. Die leistungsberechtigte Person stellt den Antrag beim zuständigen Leistungsträger. Das ist meistens das Sozialamt. Bei der Antragstellung muss der Teilhabefachdienst die Person unterstützen.
  3. Der Leistungsträger, bei dem der Eintrag eingegangen ist, muss die Zuständigkeit klären.
  4. Der Teilhabe-Bedarf der antragstellenden Person wird gemeinsam mit der Teilhabe-Planer*in ermittelt.
    Für die Erhebung des Teilhabe-Bedarfs gibt es verschiedene Instrumente und Methoden, zum Beispiel TIB in Berlin oder ITP im Land Brandenburg.
  5. Im Land Berlin folgt nun der Schritt Ziel- und Leistungsplanung (ZuLP)
  6. Die erbrachten Leistungen werden ausgewertet. Hierbei werden Informationen der Leistungserbringer einbezogen.

Der Teilhabe-Bedarf und die Leistungen zur Teilhabe der antragstellenden Person werden regelmäßig überprüft. Die Prüfung verläuft wieder in den Schritten des Gesamtplan-Verfahrens.

DME / JHL / HW / SIR