Ziel- und Leistungsplanung
Mit der Ziel- und Leistungsplanung (kurz ZuLP) werden Betreuungs-Leistungen geplant. Dieses Instrument ist Teil des Gesamtplan-Verfahrens in Berlin.
Die Ziel- und Leistungsplanung wird zu Beginn oder zur Weiterbewilligung einer Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB IX durchgeführt.
Beteiligte sind:
- die leistungsberechtigte Person mit Beeinträchtigung
- die rechtliche Betreuung, Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte
- der Teilhabe-Fachdienst
- beteiligte Leistungserbringer, zum Beispiel ein*e Mitarbeiter*in der Wohngemeinschaft
Es werden Vorgehen besprochen, mit denen die leistungsberechtigte Person ihre Teilhabe-Ziele erreichen kann. Die verabredeten Teilhabe-Ziele und Indikatoren für die Ziel-Erreichung werden in das Formular zur Ziel- und Leistungsplanung eingetragen.
Das Instrument der ZuLP gibt es nur in Berlin. An der ZuLP können sich alle Beteiligten jederzeit orientieren. Oft ist es hilfreich, die Verabredungen aus der ZuLP in Leichter Sprache aufzuschreiben. Wenn sich Änderungen ergeben, müssen diese mit dem Teilhabe-Fachdienst besprochen werden.
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